Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 28.05.2021
Die Gemeinde Wandlitz setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: https://www.wandlitz.de.
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) vereinbar.
Aktueller Status der Inhaltskonformität bzw. Mängel:
Videos:
Nicht alle Videos entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
PDF-Dokumente:
Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
Bewertungsmethoden
Die Bewertung des Internetauftritts der Gemeinde Wandlitz befindet sich in Arbeit und wird in Form einer BITV/WCAG Bewertung vorgenommen.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel bezüglich des barrierefreien Zugangs zu Inhalten dieses Angebots auffallen oder sollten Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden. Sie werden zeitnah eine Antwort erhalten.
Internetredaktion der Gemeinde Wandlitz
E-Mail:
Telefon: 033397 360-0
Sie können uns auch gerne per Post kontaktieren:
Gemeinde Wandlitz
Prenzlauer Chaussee 157
16348 Wandlitz
Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des Datenschutzes.
Hier geht es zur Datenschutzerklärung.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Rückmeldungen nicht zufriedenstellend von uns bearbeitet werden, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu wenden.
Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und Trägern öffentlicher Stellen zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.
Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.